Steuerliche Verfahrensführung
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit in streitigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche steuerrechtlichen Verfahrensstadien, namentlich
- streitige Betriebsprüfungen (z.B. bei Schätzungsandrohung),
- Einspruchsverfahren,
- finanzgerichtlichen Klageverfahren und
- Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden).
Dabei sind wir nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern in besonderes eilbedürftigen Angelegenheiten auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) tätig.
Wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, übernehmen wir auch Ihre Verteidigung, um eine einheitliche Vorgehensweise in beiden Verfahren zu gewährleisten.
Es entspricht dabei unserem Selbstverständnis, Ihre Rechte umfassend wahrzunehmen und durchzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- Schätzung im Steuerverfahren
- vorläufiger Rechtsschutz im Steuerrecht (Aussetzung der Vollziehung)